Hausarztpraxis im Westtor

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Hausarztzentrierte Versorung

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Seit Anfang 2021 nehmen wir an der besonderen hausärztlichen Versorgungsform der sogenannten "Hausarztzentrierten Versorgung" teil.

Ihre Teilnahme sichert den langfristigen Erhalt Ihrer Hausarztpraxis vor Ort!

Im Rahmen Ihres Praxisbesuches klären wir Sie gerne auf!

Hausarztzentrierte Versorgung- was ist das?

Was sagen Studien zu dieser Form der Versorgung?

"...Patienten, die in einen Hausarztvertrag eingeschrieben sind, leben länger, werden seltener ins Krankenhaus eingewiesen und erhalten eine bessere Arzneimittelversorgung. Das sind einige der Ergebnisse einer Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg, die vom Universitätsklinikum Heidelberg und der Goethe-Universität Frankfurt am Main vorgenommen wurde. Dabei wurden die Routinedaten von 692 000 HzV-Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit den Daten von ebenso vielen Versicherten der Kasse verglichen, die nicht an der HzV teilnehmen...." Ärzteblatt online 2018 Link


Was sagen die Krankenkassen dazu:

Die AOK:

"Bei der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für Patienten. Der Hausarzt übernimmt damit die Rolle eines Lotsen: Er bespricht die nächsten Behandlungsschritte mit dem Patienten und koordiniert diese, zum Beispiel Facharztbesuche."

Quelle: https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/hausarztzentrierte-versorgung


Die Barmer

"Die Barmer weiß, dass eine vom Hausarzt koordinierte Versorgung, insbesondere wegen ihrer Vorteile für die Behandlung und Gesundheit, von unseren Versicherten sehr geschätzt wird.

Bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für den Patienten. Gleichzeitig übernimmt er eine "Lotsenfunktion", indem er den Patienten gegebenenfalls an den zuständigen Facharzt überweist.

Im Rahmen der HZV ist der Patient dazu verpflichtet, zuerst immer den gewählten Hausarzt aufzusuchen. ... Ausnahmen bilden Notfälle, Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte. Im Vertretungsfall (bei Urlaub oder Krankheit des gewählten Hausarztes) ist der vom Hausarzt gewählte Vertreterarzt aufzusuchen."

Quelle: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/arzt-behandlung/hausarztzentrierte-versorgung-10058


Die DAK

"Hausarztprogramm - Was ist das?
Mit dem Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ wollen die DAK und die Hausärzte gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Damit entsprechen sie einer Forderung des Gesetzgebers. Ziel ist es, flächendeckend die hausärztliche Versorgung in besonderer Qualität zu gewährleisten und die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes zu stärken. Das Hausarztprogramm ist insbesondere für Sie interessant, wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen. Seine Lotsenfunktion für Sie kann Ihr Hausarzt nur mit Ihrer Hilfe wahrnehmen. Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig.

..."

Quelle: Informationsbrief der DAK für Patienten (2014)


Die IKK:

"Der Hausarzt ist der Lotse für Ihre Gesundheit:
Mit dem Hausarztprogramm der IKK classic steht Ihnen und Ihrer Familie eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung mit umfassendem Service zur Verfügung.

Bei allen medizinischen Fragen ist Ihr Hausarzt der erste Ansprechpartner. Er behandelt Sie in den meisten Fällen selbst und überweist Sie bei Bedarf an einen Spezialisten. Selbstverständlich können Sie im medizinischen Notfall jeden anderen Arzt oder ärztlichen Notfalldienst in Ihrer Nähe aufsuchen."

Quelle: https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/unterstuetzung/hausarztprogramm


Die Techniker:

"Mehr digitale Innovation, mehr Arztentlastung für eine bessere Versorgung und mehr sprechende Medizin - auf diese Formel lässt sich der weiterentwickelte Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zusammenfassen, den die Techniker Krankenkasse (TK) mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) geschlossen hat. Er gilt ab 1. Januar 2020 bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen. "Der Vertrag wird die Versorgung durch Hausärzte weiter stärken. Die Einigung zeigt, wie viel Kassen und Ärzte zusammen im Sinne der Patienten bewegen können, wenn der gemeinsame Wille da ist", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK."

Quelle: https://www.tk.de/presse/themen/medizinische-versorgung/ambulante-versorgung/vertrag-fuer-hausarztzentrierte-versorgung-2077316

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